Was zunächst nach einem Spezialthema der Chemikalienverordnung klingt, entwickelt sich derzeit zu einem der größten industriellen Sanierungsfelder Europas: PFAS, die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, stehen seit der EU-POP-Verordnung (EU) 2019/1021 unter strengem Verbot. Die Folge: Zahlreiche Betriebe sehen sich plötzlich mit dem Zwang konfrontiert, ihre Löschanlagen, Tanks und Leitungssysteme auf fluorhaltige Rückstände zu prüfen und zu sanieren – unabhängig davon, ob dort Schüttgüter, Chemikalien oder technische Flüssigkeiten gelagert werden.
Die NT Service GmbH aus Brandenburg gilt mittlerweile als führender Spezialdienstleister Europas für die PFAS-/PFC-Dekontamination in industriellen Löschsystemen. Das Unternehmen führt für große Industrie- und Energieanlagen die vollständige chemisch-physikalische Reinigung, Analytik und juristisch belastbare Dokumentation durch – und zwar nachweislich rechtskonform gemäß POP-, REACH- und Wasserrecht (WHG, AwSV).
POP-Verordnung trifft Industrie mit voller Wucht
Die POP-Verordnung verpflichtet Betreiber dazu, fluorhaltige Schaummittel und deren Rückstände vollständig aus Betriebssystemen zu entfernen. Selbst minimale Rückstände in Tanks, Rohrleitungen oder Zumischsystemen können zu einem Verstoß gegen EU-Recht führen – mit unmittelbaren Konsequenzen für Haftung, Versicherung und Betriebsgenehmigung.
„Viele Betreiber unterschätzen die Tragweite dieser Regelungen“, erklärt Matthias Natusch, Geschäftsführer und öffentlich bestellter Sachverständiger.
„Sobald ein Schaummittel PFAS-haltig ist oder war, ist die gesamte Anlage potenziell kontaminiert. Und jede Wiederbefüllung mit fluorfreien Alternativen ohne vorherige Dekontamination kann rechtlich als Mischbetrieb gewertet werden – ein klarer Verstoß gegen die POP-Verordnung.“
Ein Verfahren, das Maßstäbe setzt
Die NT Service GmbH hat ein eigenes, wissenschaftlich fundiertes Verfahren entwickelt, das den kompletten Sanierungsprozess abbildet:
- Systemanalyse und Risikobewertung nach POP-, REACH- und WHG-Vorgaben
- Dekontamination von Tanks, Zumischsystemen (FireDos, Blendor etc.) und – bei Bedarf – Rohrnetzen
- Analytische Nachweise (LC-MS/MS, TOPA, EOF/AOF) durch akkreditierte Labore
- Rechtssichere Freigabeerklärung zur Vorlage bei Behörden, Versicherern und Auditoren
Das Verfahren wurde in mehreren europäischen Projekten (u. a. bei Bosch, Porsche, Volkswagen, Aurubis, BASF, EDEKA und Wacker Chemie) erfolgreich umgesetzt und bei allen Wiederholungsprüfungen bestätigte sich: Kein Nachweis von PFAS – alle Werte unterhalb der Nachweisgrenze. Empfohlen von VdS, Versicherern und Sachverständigen
Der Erfolg bleibt nicht unbeachtet
Die NT Service GmbH wird von VdS Schadenverhütung, führenden Haftpflichtversicherern, renommierten Sachverständigen und Sprinklerunternehmen wie Minimax oder Johnson Controls aktiv empfohlen.
Diese institutionelle Anerkennung zeigt, dass PFAS-Dekontamination längst keine Randthematik mehr ist, sondern ein zentraler Bestandteil industrieller Compliance.
Industrie und Schüttgüter: Unsichtbare Verbindungen
Auch wenn PFAS vorrangig in Löschanlagen vorkommen, sind viele Schüttgut- und Lagerbetriebe indirekt betroffen – etwa über Löschleitungen, Tankanlagen oder Brandschutzsysteme, die in Siloumgebungen integriert sind.
Fluorhaltige Rückstände können über das Spülwasser oder Aerosole in Produktionsbereiche gelangen, was eine klare Schnittstelle zwischen Brandschutz, Umwelttechnik und Schüttguthandling schafft.
Damit wird deutlich: Die POP-Verordnung greift in die industrielle Realität weit hinein – auch dort, wo es nicht um chemische Produkte, sondern um physikalische Prozesse, Materialumschlag oder Inertisierung geht.
Rechtssicherheit und Haftungsentlastung
Der entscheidende Vorteil für Betreiber: Nach erfolgreicher Dekontamination erhalten sie eine juristisch belastbare Freigabeerklärung, die im Streitfall oder gegenüber der Behörde den Nachweis der vollständigen PFAS-Beseitigung liefert.
„Wer diesen Nachweis nicht führen kann, riskiert Stilllegung, Bußgelder oder Regressforderungen“, so Natusch.
„Unser Verfahren entlastet die Betreiber technisch, juristisch und versicherungstechnisch – das ist unser Alleinstellungsmerkmal.“